Wissenswertes zum Schulübergang (weiterführende Schulen)

Nach dem 4. Schuljahrgang geht Ihr Kind auf eine weiterführende Schule. Dabei entscheiden Sie als Eltern, bei welcher Schulform Sie Ihr Kind anmelden.

Die Entscheidung über die Schulform, in die Ihr Kind nach der Grundschule wechseln soll, treffen Sie in eigener Verantwortung. Vor Ihrer Entscheidung bietet Ihnen die Grundschule im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an, um Sie über die individuelle Lernentwicklung Ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz) zu beraten. Die Schülerin oder der Schüler ist in geeigneter Form in die Beratung einzubeziehen (Nr. 7.2 des Erlasses „Die Arbeit in der Grundschule”).

Auf Ihren Wunsch hin, können wir Lehrkräfte nach dem 2. Beratungsgespräch eine Empfehlung für den Besuch einer weiterführenden Schulform aussprechen, die im Protokollbogen dokumentiert wird. In den Beratungsgesprächen gehen wir auf die Fähigkeiten, Interessen und Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und auf die schulische Lernentwicklung Ihres Kindes ein. Dies alles gilt es, bei der Wahl der weiterführenden Schule zu berücksichtigen. Treffen Sie die Wahl so, dass Ihr Kind gute Chancen auf Erfolgserlebnisse hat und Lernfreude und Lernmotivation erhalten bleiben.


Mögliche weiterführenden Schulen:

https://www.tgg-leer.de/service/info_grundschueler/info_grundschueler.html

https://www.ueg-leer.de/eltern/informationen-klasse-5

https://www.oberschule-bunde.de/anmeldung


Weitere Infos erhalten Sie in den folgenden Flyern des Niedersächsischen Kultusministeriums: