Gremien

Der Schulelternrat (§ 90 NSchG) ist ein weiteres Beratungsgremium an der Schule. Ihm gehören die von den Klassenelternschaften gewählten Vorsitzenden sowie ihre Stellvertreter an, die über Fragen zur Schulgestaltung beraten. In den Schulelternratsversammlungen berichtet die Schulleitung über relevante Bereiche des Schullebens und nimmt Anregungen von Eltern entgegen. Der Schulelternrat wählt Elternvertreter für die unterschiedlichen schulischen und außerschulischen Gremien. Die Vorsitzende des Schulelternrats lädt zu den Sitzungen ein.

Schulelternratsvorsitzende: Frau Auerbach (Klasse 2a)
Stellvertreterin: Frau Gottwald (Klasse 2a)

Der Schulvorstand (§ 38 b NSchG) ist ein wichtiges Entscheidungsgremium der Schule. Er ist je zur Hälfte mit Elternvertretern und Lehrervertretern besetzt. Die 8 Mitglieder des Schulvorstands werden alle zwei Jahre gewählt. Unter dem Vorsitz der Schulleitung berät und entscheidet der Schulvorstand über alle wichtigen organisatorischen Angelegenheiten der Schule, dazu zählen z.B.                               

  • die Verwendung der Haushaltsmittel
  • Entlastung der Schulleitung
  • die Erarbeitung des Schulprogramms                               
  • Ausgestaltung der Stundentafel
  • Schulpartnerschaften                                                              
  • Durchführung von Projektwochen
  • Werbung und Sponsoring der Schule                                
  • neue Organisationsformen der Schule
  • Schulvorstand erteilt Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Schulleiterstelle

Mitglieder des Schulvorstands:

  • Frau Heikens
  • Frau Janssen
  • Frau Krieger
  • Frau Sap
  • Herr Herzog
  • Frau Meyer
  • Frau Relotius
  • Frau Smidt


Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) entscheidet über alle wesentlichen pädagogischen Angelegenheiten der Schule. Der Gesamtkonferenz gehören bei uns alle Lehrkräfte, Lehramtsanwärter, die Pädagogischen Mitarbeiter und 6 Elternvertreter an. Soweit nicht die Zuständigkeit einer Fachkonferenz gegeben ist, berät und entscheidet sie u.a. über

  • das Schulprogramm und die Schulordnung
  • die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse
  • Grundsätze für Leistungskonzepte, Klassenarbeiten und Hausaufgaben

Mitglieder der Gesamtkonferenz:

  • Lehrerkollegium
  • pädagogische Mitarbeiter
  • Frau Auerbach
  • Frau Bruhns
  • Frau Gottwald
  • Herr Herzog
  • Frau Meyer
  • Frau Smidt


In den Fachkonferenzen (§36 NSchG) sind die Elternvertreter stimmberechtigt. Die Fachkonferenzen entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen:

  • Umsetzung der Kerncurricula in schuleigenen Arbeitsplänen
  • Entscheidung über die Schulbücher
  • Absprachen zur Konzeption und Bewertung von Leistungskontrollen,
  • Anzahl und Verteilung der Klassenarbeiten
  • Verhältnis der Leistungsbewertung (Anteil schriftliche und sonstige Mitarbeit)
  • Mitwirken beim Förder- und Leistungskonzept

Elternvertreter für die Fachkonferenzen:

1. Block (Deutsch, Englisch, Religion, Sport, Kunst, Musik):

  • Frau Uphues 
  • Frau Smidt

2. Block (Mathe, Sachunterricht, Textil, Werken):

  • Frau Meyer
  • Frau Friedrichs


Nachfolgend finden Sie ein Schreiben des Schulelternrates: