Grundschule Bunde

Schulordnung

Präambel

Wir Mitarbeiter und Eltern der Grundschule Bunde legen viel Wert darauf, dass wir unsere Kinder zu offenen, sozial kompetenten und lernbereiten Menschen erziehen. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam vereinbart, dass unser Handeln stets

            friedlich    -     freundlich     -     respektvoll

 

geprägt sein soll.

 

A. Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt auf dem Schulhof, im Schulgebäude, an Sportstätten, an außerschulischen Lernorten, bei Klassenfahrten, Ausflügen und Unterrichtsgängen. (z.B.Weg zu Sportstätten)

 

B. Allgemeine Bestimmungen

 

I. Verhaltensregeln

Alle am Schulleben Beteiligten verhalten sich friedlich, respektvoll und stets den Umständen angemessen.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem wertschätzenden und pfleglichen Umgang mit dem schulischen Inventar, dem Gebäude und der Einrichtung verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für fremdes Eigentum.

 

II. Verstöße gegen die Schulordnung

Den Weisungen der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals ist Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen Weisungen stellt einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen dar und kann mit Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen nach §61NSchG geahndet werden. Ein Verstoß gegen diese Schulordnung wird mit Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen nach Ermessen der Lehrkräfte und/oder der Schulleitung geahndet.

 

III. Verhalten im Notfall

Bei Notfällen und besonderen Vorkommnissen verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig und diszipliniert und leisten den Anweisungen der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals Folge. Des Weiteren gelten der Notfallplan und der Plan zum Verhalten im Brandfall.

 

IV. Haftungsausschluss

Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an Wertgegenständen, die Schülerinnen und Schüler ohne Aufforderung durch Lehrkräfte mitbringen.

 

V. Schulfremde Personen

Schulfremde Personen müssen sich beim Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat anmelden und beim Verlassen des Gebäudes wieder abmelden. Eine Einladung durch die Schule ersetzt die Anmeldung.

 

VI. Schulische Veranstaltungen

Bei schulischen Veranstaltungen herrscht grundsätzlich Teilnahmepflicht. Ausnahmen können bei der Klassenlehrkraft/Schulleitung beantragt werden.

 

VII. Aushänge / Veröffentlichungen

Aushänge oder Veröffentlichungen nicht schulischer Art im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen durch die Schulleitung genehmigt werden.

 

 

VIII. Datenschutz, Urheber- und Medienrecht und Nutzung von digitalen Endgeräten

 

1.    Datenschutz, Urheber- und Medienrecht

Die SuS sind zur Wahrung der Grundsätze des Datenschutzes und des Rechtes am eigenen Bild verpflichtet. Zuwiderhandlungen können schulrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Bild- und Tonaufnahmen im schulischen Kontext dürfen nur nach Erlaubnis einer Lehrkraft und mit Einwilligung der jeweils betroffenen Person angefertigt werden.

 

2.    Nutzung der schulischen IT

Für die Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur mit schulischen digitalen Endgeräten sowie mit privaten digitalen Endgeräten gelten der Haftungsausschluss und die Nutzungsordnung in der aktuellen Fassung. Die Nutzung der IT-Infrastruktur ist nur nach Einwilligung in Haftungsausschluss und Nutzungsordnung möglich.

 

3.      Daten zur Beschulung

Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler sind zur Mitteilung der zur Beschulung notwendigen Daten gem. § 30, 31 NSchG verpflichtet. Änderungen an diesen Daten müssen der Schule unverzüglich und selbstständig mitgeteilt werden.

 

IX. Gegenstände und Bekleidung

 

1.    Bekleidung

Grundsätzlich ist das Tragen von Kopfbedeckungen im Unterricht untersagt. Ausnahmen aus medizinischen und religiösen Gründen können auf Antrag von der Schulleitung genehmigt werden.
Bei sportlichen Aktivitäten tragen die Kinder geeignete Sportkleidung und Sportschuhe. Uhren und Schmuck (Piercings) sind dabei grundsätzlich abzulegen. Lange Haare werden zusammengebunden. Brillen sollen nach Möglichkeit abgelegt werden. Wenn eine Brille erforderlich ist, sollte es eine Sportbrille sein.

 

2.    Störende Gegenstände

Störende Gegenstände können durch eine Lehrkraft nach eigenem Ermessen eingezogen werden. Die eingezogenen Gegenstände können nach dem individuellen Unterrichtsende am jeweiligen Tag gegen eine Quittung im Lehrerzimmer abgeholt werden.

 

3.    Mitgebrachte digitale Endgeräte

Digitale Endgeräte können mitgebracht werden, müssen aber während des gesamten Schultages ausgeschaltet in den Schultaschen verbleiben.

Lehrkräften, Pädagogischen Mitarbeiter/Innen und sonstigem schulischen Personal ist die dienstliche Nutzung gestattet

 

C. Unterricht

 

I. Unterrichtsbeginn und –ende

 

1. Stunde: 07:30 Uhr - 08:15 Uhr

2. Stunde: 08:15 Uhr - 09:00 Uhr

3. Stunde: 09:25 Uhr - 10:10 Uhr

4. Stunde: 10:10 Uhr – 10:55 Uhr

5. Stunde: 11:15 Uhr - 12:00 Uhr

6. Stunde: 12:05 Uhr - 12:50 Uhr

 

II. Bushaltestelle/Fahrradstand

 

1.      Bushaltestelle

Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich an der Bushaltestelle rücksichtsvoll und den Gefahren im Straßenverkehr angemessen.

Die Grundschule Bunde teilt sich die Busaufsicht mit der Oberschule Bunde. Den Anweisungen der jeweiligen Aufsicht ist Folge zu leisten.

 

2.    Fahrradstand

Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, sich während der Pausen- und Unterrichtszeiten am Fahrradstand aufzuhalten.

 

III. Pünktlichkeit und Aufsicht

 

1.    Pünktlichkeit

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, rechtzeitig und vorbereitet zum Unterrichtsbeginn in der Schule zu erscheinen. Eine Nichteinhaltung dieser Regelung zieht schulrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

2.    Aufsicht

Die Frühaufsicht ist ab 07:10 Uhr gewährleistet. Die Aufsichtspflicht der Schule endet mit dem individuellen Unterrichtsende der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers. Ausnahmeregelungen werden schriftlich mitgeteilt. Schülerinnen und Schüler sind dazu verpflichtet, nach dem individuellen Schulende das Schulgelände zu verlassen.

 

IV. Versäumnisse

Versäumte Inhalte müssen von den Schülerinnen und Schülern selbstständig aufgearbeitet werden.

 

V. Fehlzeiten und Nachweise

Ist ein Schüler/eine Schülerin aus zwingenden Gründen (Krankheit) am Schulbesuch verhindert, muss die Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich benachrichtigt werden – möglichst vor Unterrichtsbeginn. Eine schriftliche Entschuldigung muss abgegeben werden.

 

VI. Beurlaubungen

Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind grundsätzlich unzulässig. Ansonsten ist eine Beurlaubung für einen Tag bei der Klassenlehrkraft schriftlich zu beantragen, ab zwei Tagen bei der Schulleitung.

 

VII. Prüfungen / Ersatzleistungen

Entschuldigt versäumte Lernzielkontrollen können nachgeholt werden.

 

VIII. Fachräume / Sportstätten

 

1.    Fachräume

Es gelten die jeweiligen Nutzungsordnungen. Die Nutzungsordnungen sind als Anlage dieser Schulordnung beigefügt.

 

2.    Sportstätten

Es gelten die jeweiligen Nutzungsordnungen und Hausordnungen. Die Nutzungsordnungen und Hausordnungen sind als Anlage dieser Schulordnung beigefügt.

 

D. Pausen

Schülerinnen und Schüler sind dazu verpflichtet, sich während der Pause so zu verhalten, dass sie keine anderen Personen gefährden. Als Maßstab für das Verhalten in der Pause gelten die Pausenregeln (Anlage zu dieser Schulordnung)

 

E. Fehlverhalten und Pflichtverletzungen

Bei Fehlverhalten und Pflichtverletzungen greifen die Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen.

Pflichtverletzungen stellen insbesondere dar:

·         Verstoß gegen Weisungen der Lehrkräfte

·         Verlassen des Schulgeländes

 

G. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

Die aufgeführten Anlagen sind Bestandteil der Schulordnung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Schulordnung unberücksichtigt. Die Grundschule Bunde  verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine für diese Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Inkrafttreten und unbefristete Gültigkeit mit Beschlussfassung der Gesamtkonferenz vom 27. Mai 2019 und des Schulvorstandes vom 02. April 2019.

 

Ann-Charlott Meinen

Schulleiterin Grundschule Bunde

 

Anlagen:

 

Aufsichtskonzept.docx
Download

 

Haftungsausschluss Homepage.docx
Download

 

Haus- und Badeordnung.pdf
Download

 

Nutzungsordnung Fachräume.pdf
Download

 

Nutzungsordnung iPads.docx
Download

 

Pausenregeln.docx
Download

 

Schulordnung kurzgefasst.doc
Download

 

Vertretungskonzept.doc
Download